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HORW

Häufige Fragen & Downloads

Nein. Satelliten-TV-Empfänger dürfen weder an den Balkonen noch an der Fassade der Häuser der Baugenossenschaft Familie Horw angebracht werden.

Gemäss Luzerner Mietvertrag ist das Halten von Tieren ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt (Absatz 2.6.3). Die Baugenossenschaft Familie Horw hat folgende Bestimmungen:

Kleinere Haustiere (Wellensittiche, Meerschweinchen, Zierfische, etc.) dürfen bei artgerechter Haltung ohne schriftliche Bewilligung der Geschäftsstelle gehalten werden. Giftige Tiere jeglicher Art sind verboten.

Für grössere Haustiere wie Hunde, Katzen, Papageien, Reptilien, Hasen etc. braucht es eine schriftliche Bewilligung der Geschäftsstelle.

  • Ohne schriftliche Bewilligung darf das Tier nicht angeschafft und nicht gehalten werden.
  • Für jede Neuanschaffung (auch Ersatz eines Tieres) ist ein neues Gesuch zu stellen.
  • Die Mieterschaft hat keinen Anspruch, dass eine Bewilligung tatsächlich erteilt wird.
  • Maximal zwei Hauskatzen pro Wohnung können bewilligt werden.
  • Die Hauskatzen müssen konsequent in der Wohnung gehalten werden.
  • Katzentüren oder Katzenleitern sind verboten.
  • Die Hundehaltung ist nicht erlaubt (Ausgenommen sind ausgebildete Blinden-, Polizei-, Therapie- und Assistenzhunde).

Die Statuten der Baugenossenschaft Familie Horw können Sie hier einsehen:

BGFH Statuten April 2021S

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